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   BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R   

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https://dejure.org/2004,4085
BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R (https://dejure.org/2004,4085)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R (https://dejure.org/2004,4085)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R (https://dejure.org/2004,4085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Zusatzversorgungsrente aus dem System der Altersversorgung der technischen Intelligenz in der DDR; Voraussetzungen der Einbeziehung in das Versorgungssystem

  • Judicialis

    AAÜG § 1 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
    Sie ist der Auffassung, dass die angefochtene Entscheidung nicht zu beanstanden sei und bezieht sich ergänzend auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).

    Würde er dagegen nicht vom Anwendungsbereich des § 307b SGB VI erfasst, wäre der Rentenversicherungsträger lediglich verpflichtet, die von der Beklagten als Versorgungsträger im Bescheid vom 28. April 2000 festgestellten Zugehörigkeitszeiten und die dabei erzielten Verdienste im Rahmen der nach § 307a SGB VI vorzunehmenden Ermittlung der EP (Ost) zu berücksichtigen, allerdings erst ab Eintritt der Bestandskraft der feststellenden Verwaltungsakte im vorstehend genannten Bescheid (Urteile des Senats vom 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 29. Oktober 2002, BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).

    a) Für die Feststellung eines solchen Rechts ist allein der Versorgungsträger (verbands-)zuständig (Urteile des Senats vom 29. Oktober 2002 und 31. März 2004, aaO).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
    Eine fiktive Versorgungsanwartschaft, wie sie für den Anwendungsbereich des AAÜG dessen § 1 Abs. 1 Satz 2 vorsieht oder wie sie auf Grund der vom Senat vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG als ausreichend für eine Anwendung der §§ 5 bis 8 AAÜG anzusehen ist (vgl hierzu ua: Urteile des Senats vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7), waren der VO-AVItech und der 2. DB fremd.
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
    Würde er dagegen nicht vom Anwendungsbereich des § 307b SGB VI erfasst, wäre der Rentenversicherungsträger lediglich verpflichtet, die von der Beklagten als Versorgungsträger im Bescheid vom 28. April 2000 festgestellten Zugehörigkeitszeiten und die dabei erzielten Verdienste im Rahmen der nach § 307a SGB VI vorzunehmenden Ermittlung der EP (Ost) zu berücksichtigen, allerdings erst ab Eintritt der Bestandskraft der feststellenden Verwaltungsakte im vorstehend genannten Bescheid (Urteile des Senats vom 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 29. Oktober 2002, BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
    Dieses Neueinbeziehungsverbot verdeutlicht, dass nach dem geltenden Bundesrecht eine wirksam (Art. 19 EinigVtr) erfolgte Einbeziehung eine Voraussetzung für ein (nunmehr) bundesrechtliches Recht auf Versorgung war bzw ist (siehe ua schon Urteil des BSG vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6, S 32).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R

    Recht auf Versorgung - Anwendbarkeit des AAÜG - fiktive Neueinbeziehung

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
    Dieses Neueinbeziehungsverbot verdeutlicht, dass nach dem geltenden Bundesrecht eine wirksam (Art. 19 EinigVtr) erfolgte Einbeziehung eine Voraussetzung für ein (nunmehr) bundesrechtliches Recht auf Versorgung war bzw ist (siehe ua schon Urteil des BSG vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6, S 32).
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach Bundesrecht, wie es im Einigungsvertrag (EinigVtr) ausformuliert worden ist, war bzw ist eine wirksam erfolgte Einbeziehung jedoch unverzichtbare Voraussetzung für das Entstehen eines Versorgungsanspruchs oder einer Versorgungsanwartschaft (stRspr des Bundessozialgerichts , stellvertretend: Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Hingegen beurteilt sich der vom Kläger mit der Anschlussberufung geltend gemachte Anspruch auf eine Versorgungsrente für Dezember 1991 nicht nach dem erst am 1. August 1991 in Kraft getretenen AAÜG; dieses Gesetz regelt gerade nicht, ob ein Recht auf eine Zusatzversorgungsrente für Dezember 1991 bestanden hat (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R).

  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R

    Zugehörigkeitszeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für ehemalige

    Entgegen der Auffassung des LSG haben die Regelungen des AAÜG keine rechtliche Relevanz für den Erwerb eines Rechts auf Versorgungsrente gegen einen Versorgungsträger (vgl zum Ganzen: Urteile des Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, SozR 4-2600 § 307a Nr. 2; 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Nach dem BSG sind Forschungsinstitute i.S. des § 1 Abs. 2 der 2. DB Forschung betreibende selbständige Einrichtungen der Wirtschaft, deren Hauptzweck die zweck- und betriebsbezogene wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 R 40/04 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 5, Rdnr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 1483/08

    Bestandsrentnerin - Weiterarbeit nach Rentenbeginn ohne Beitragspflicht -

    Die Fiktion einer Anwartschaft, wie sie auch schon vom Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG und mit Blick darauf erweiternd vom BSG für § 1 Abs. 1 AAÜG unter bestimmten Voraussetzungen angenommen wird, eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des AAÜG und verpflichtet den Versorgungsträger zu entsprechenden Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R - mit Hinweis u.a. auf Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R - in SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; LSG Thüringen, Urteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02 - , veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - L 22 R 171/08

    Gesetzliche Rentenversicherung - Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    31 Das BSG hat in den Urteilen vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 6/04 R und B 4 RA 9/04 R dazu Folgendes ausgeführt: Es genügte nicht, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen (der Einbeziehung in die AVtI) vor dem 03. Oktober 1990 bzw. vor dem 01. Juli 1990 erfüllt waren.
  • LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 RA 1031/02

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz,

    Die Beklagte hat als zuständiger Versorgungsträger (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27 Juli 2004 - Az.: B 4 RA 9/04 R in SozR 4-2600 § 307b Nr. 3, nach juris) mit Bescheid vom 4. Juli 2005 ausdrücklich festgestellt, dass das AAÜG auf den Kläger anwendbar ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - L 6 RA 99/98

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes, die nach § 307a SGB 6 berechnet wurde -

    Die Fiktion einer Anwartschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des AAÜG und verpflichtet den Versorgungsträger zu entsprechenden Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (vgl. BSG Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R - bisher noch nicht veröffentlicht; LSG Thüringen Urteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02 - , veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2005 - L 17 R 216/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach Bundesrecht, wie es im Einigungsvertrag (EinigVtr) ausformuliert worden ist, war bzw. ist eine wirksam erfolgte Einbeziehung jedoch unverzichtbare Voraussetzung für das Entstehen eines Versorgungsanspruchs oder einer Versorgungsanwartschaft (st. Rspr. des Bundessozialgerichts , vgl. Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2005 - L 4 RA 42/04

    Rentenversicherung

    Ein Berechtigter kann bei Eintritt des Versorgungsfalls Leistungen aus dem System vielmehr nur bei einer ausdrücklichen wirksamen Einbeziehung erwarten, die vom Versorgungsträger in einem - regelmäßig in Form einer Versicherungsurkunde ausgestellten - "Dokument über die zusätzliche Altersversorgung" ausgestellt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 27.07.2004 - B 4 RA 6/04 R und B 4 RA 9/04 R -, jeweils mit weiteren Nachweisen; BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 -).
  • BSG, 02.08.2007 - B 13/4 R 391/06 B
    9 Hinsichtlich der Frage zu (2) fehlt es an jeglicher Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung, obwohl auch insoweit Rechtsprechung des BSG im angefochtenen Urteil wiedergegeben ist (BSG Urteile vom 8.6.2004 - B 4 RA 56/03 R -, vom 27.7.2004 - B 4 RA 9/04 R - und vom 29.7.2004 - B 4 RA 4/04 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2009 - L 1 R 548/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - L 12 R 986/06
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